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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mobilen Bewegungs-und Kampfsportschule  Fun and Fight

vertreten durch den Inhaber Mike Braun, im Folgenden auch kurz Trainer oder Inhaber genannt.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen der mobilen Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight

und seinen Mitgliedern bzw. dessen gesetzlichen Vertretern.

1. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder dessen gesetzlichem Vertreter finden keine Anwendung, es sei denn, der Inhaber stimmt dem ausdrücklich in Schriftform zu. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn diese dem Mitglied oder dessen gesetzlichem Vertreter unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt wird und das Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Neufassung schriftlich widerspricht.

2. Die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung bzw. des Vermieters ist für alle Mitglieder der

mobilen Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight verbindlich.

Den Anweisungen des Personals der jeweiligen Einrichtung oder des Vermieters ist nach Absprache mit dem Trainer Folge zu leisten. Änderungen der Kurse und Kurszeiten behält sich der Trainer in Ausnahmefällen vor. Das Mitglied hat Anspruch auf Ersatzstunden sofern der Ausfall der regulären Trainingsstunde fahrlässig durch den Trainer verursacht worden ist.

 

3. Die Mitgliedschaft kommt durch die Annahme des Mitgliedervertrages durch die

mobile Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight zustande. Der Vertrag ist grundsätzlich nicht übertragbar.

Die Vertragslaufzeit beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Monat der Vertragsunterzeichnung folgt. Das Mitglied hat jedoch die Möglichkeit, schon vor Wirksamwerden des Vertrages an den Trainingsstunden teilzunehmen sofern das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter bereits ab der ersten Teilnahme am Training die AGB anerkennt und den anteiligen Monatsbeitrag entrichtet.

Die Vertragskündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Die Kündigungfrist beträgt drei Monaten zum Monatsende.

Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten, bleibt hiervon unberührt.

4. Der Mitgliedsbeitrag ist zum Ende eines jeden Kalendermonats fällig und wird durch die

mobile Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight jeweils zum Monatsende oder zum Monatsanfang des Folgemonates per Lastschrift eingezogen. Alternativ hierzu ist am letzten Trainingstag des Monats eine Barzahlung zu leisten. Gerät ein Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, so ist der Trainer berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen. In diesem Fall erhebt die mobile Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight

eine Verzugsgebühr von zehn Euro monatlich. Der Mitgliedsbeitrag muss ungeachtet dessen, bis zum Ende der Vertragslaufzeit entrichtet werden. Gerät ein Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter länger als zwei Monate in Zahlungsverzug so ist die

Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight berechtigt, den Mitgliedervertrag fristgerecht zu kündigen. Der gesamte noch ausstehende Mitgliedsbeitrag zuzüglich eventuell anfallender Rückbuchungs- und Bearbeitungsgebühren wird sofort fällig gestellt.

Auch in diesem Fall ist der Trainer berechtigt, seine Leistungen sofort einzustellen. Der Mitgliedsbeitrag muss ungeachtet dessen bis zum Ende der Vertragslaufzeit in voller Höhe entrichtet werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund des Zahlungsverzuges, gehen zu Lasten des Mitgliedes oder dessen gesetzlichen Vertreter. Die erteilte Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Begleichung der vollständigen Mitgliedsbeiträge.

In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, kann es zu entsprechenden Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages kommen.

5. Für Seminare, Worshops und Schulungen wird, in Abhänigkeit vom benötigten Aufwand und der prognostizierten Teilnehmerzahl,

ein individueller Stunden- oder Tagessatz, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Rechnung gestellt.

 

6. Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung und der Kontaktinformationen sind der

mobilen Bewegungs-und Kampfsportschule Fun and Fight zeitnah bekannt zu geben.

Kosten, die aus dem Versäumen dieser Mitteilungspflicht entstehen, sind vom Mitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter zu tragen.

 

7. Das Mitglied hat den grundsätzlichen Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.

Grob fahrlässige oder vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen entsprechende Anweisungen des Trainers oder dessen Beauftragten durch das Mitglied oder dessen gesetzlichem Vertreter kann ein Ausschluss vom Training nach sich ziehen. In diesem Falle hat das Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

 

8. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, wird keine Haftung durch die mobile Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight übernommen.

Ein Haftungsanspruch gegenüber der mobile Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight besteht für Schäden,

die während des Trainings entstehen, ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Trainer und nur im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.

Leistungen der mobile Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight, die aufgrund höherer Gewalt unmöglich werden, begründen keinen Anspruch des Mitglieds oder dessen gesetzlichen Vertreters, auf Schadensersatz oder Erstattung.

Es ist dem Trainer vorbehalten, bei nicht genügender Teilnehmerzahl (mindesten vier Teilnehmer), die entsprechende Trainingsstunde ersatzlos ausfallen zu lassen. Auch hier entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung.

 

9. Das Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrages, dass keine gesundheitlichen Probleme oder Beeinträchtigungen bekannt sind, welche der Teilnahme am Training entgegenstehen. Sollten sich in dieser Hinsicht für den Trainer Zweifel ergeben ist die mobile Bewegungs- und Kampfsportschule Fun and Fight berechtigt den Vertrag zu widerrufen.

Die in diesem Falle entstehenden Kosten sind durch das Mitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter zu tragen.

 

10. Mit seiner Unterschrift versichert das Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter, dass es die im Training erlernten Techniken ausschließlich während des Trainings, gegebenenfalls bei sportlichen Wettkämpfen oder im Sinne des Notwehrrechts des § 32 StGB einsetzen wird.

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

Änderungen der AGB oder des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Stand der AGB 01.08.2014

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